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Eingeschränkte Öffnung der Verwaltung der Gemeinde Auetal ab 4. Mai

Eingeschränkte Öffnung der Verwaltung der Gemeinde Auetal ab 4. Mai

Die Gemeindeverwaltung wird ab Montag, 4. Mai 2020, eingeschränkt wieder für den Publikumsverkehr zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Nach wie vor sind Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu regeln, um persönliche Publikumskontakte weitestgehend zu begrenzen.

Zur Vorbeugung einer Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz von Personal und Publikum gelten für Besuche der Gemeindeverwaltung zwingend folgende Einschränkungen:

– Für Bürgerservice und Standesamt ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05752/181-0 erforderlich.

– Alle übrigen Termine sind möglichst direkt telefonisch oder per E-Mail mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in zu vereinbaren.

– Der Einlass ist nur Einzelpersonen (im Ausnahmefall und nach vorheriger Abstimmung auch mit Begleitperson) gestattet.

– Die Person wird im Rahmen des vereinbarten Termins nach Betätigen der Klingel von der Eingangstür abgeholt.

– Ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten.

– Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend darum gebeten, bei Wahrnehmung der Termine eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und für notwendige Unterschriften einen eigenen Schreibstift mitzubringen.

– Einen Besuch der Gemeindeverwaltung hat zu unterbleiben, wenn typische Krankheitssymptome bestehen oder ein wissentlicher Kontakt mit einer auf Coronavirus positiv getesteten Person erfolgt ist.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung notwendiger Termine um Einhaltung dieser Regeln und um Verständnis zum Schutze aller.