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Fehlerbehebung der Grundsteuerbescheide

Fehlerbehebung der Grundsteuerbescheide

Foto: Wer die Richtigkeit seines Grundsteuermessbescheides bezweifelt, muss sich an das Finanzamt wenden.


Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer, die die Richtigkeit des für ihr Grundstücks erteilten Grundsteuermessbescheide bezweifeln, das zuständige Finanzamt um Überprüfung bitten können.

Wenn sich dabei ein Fehler herausstellt, werden die Grundsteuermessbescheide noch mit Wirkung vom 1. Januar 2025 berichtigt. Dies geschieht unabhängig davon, ob beim Finanzamt rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist.

Nach Änderung des Steuermessbetrages wird die Stadt Rinteln die Änderung des betreffenden Grundsteuerbescheides vornehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Andrea Ossenkop-Weber unter der Rufnummer (05751) 403-106 oder per Mail unter a.ossenkop@rinteln.de.