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SC Rinteln soll Ende Februar wieder loslegen

SC Rinteln soll Ende Februar wieder loslegen

Foto: Für Bjarne Müller (links) und den Bezirksligisten SC Rinteln soll es am 27./28. Februar die Serie fortgesetzt werden.

Fußball. Der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) hat für die Fußballer einen Fahrplan für den Re-Start erstellt. So sollen die Landesligen bereits Mitte Februar den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Die Bezirksligisten setzen die Serie Ende Februar fort. Das bedeutet für den SC Rinteln, dass am 27./28. Februar der 10. Spieltag über die Bühne gehen soll. Der Frauen- und Juniorinnenspielbetrieb wird nicht vor dem 6./7. März starten. Für die Junioren auf Landes- und Bezirksebene ist die Winterpause ebenfalls Anfang März beendet. „Diese vorsorglichen Termine des Spielbetriebs stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass auf Grund politischer Entscheidungen und/oder Entscheidungen des NFV-Vorstandes Spielbetrieb zu den Zeitpunkten auch tatsächlich stattfinden kann“, erklärt Thorsten Schuschel, der Vorsitzende des Spielausschusses des NFV-Bezirks Hannover.

Das sind seitens des NFV und des Bezirks Hannover ehrgeizige Ziele. Sollte das Infektionsgeschehen die Fortsetzung der Saison 2020/21 zu so einem frühen Zeitpunkt zulassen, dann stehen große Fragezeichen hinter der Bespielbarkeit der Fußballplätze. Traditionell ist der Februar kalt und frostig, der März eher ein nasser Monat. In den letzten Jahren war an Fußball im Februar oder Anfang März nur schwer zu denken. Aber vieles spricht für eine Saison-Fortsetzung in der zweiten März-Hälfte. Um einer Absagenflut entgegen zu wirken, weist der Bezirksspielausschuss daraufhin, dass das Heimrecht verloren gehen könnte und der Gastverein das Heimrecht übertragen werden könnte, sollte der ursprüngliche Gastgeber keine Spielstätte organisieren können.

Die offizielle Pressemitteilung des NFV-Bezirks Hannover lautet wie folgt: Im Nachgang der politischen Entscheidungen des Bundes und der Länder, sowie dem NFV-Vorstandsbeschluss, den Spielbetrieb in Niedersachsen bis zum Jahresende ruhen zu lassen, haben die zuständigen Ausschüsse des Bezirkes über den Spielbetrieb im neuen Kalenderjahr beraten.

Wie bereits zu Beginn der Saison, möchten wir die Überlegungen für einen hoffentlich bald wieder möglichen Spielbetrieb erneut mit den Vereinen in Videokonferenzen abstimmen, Ihnen bzw. Euch darüber hinaus vorab jedoch eine vorsorgliche Planungsgrundlage an die Hand geben, um auch Ihnen und Euch die Möglichkeit einer möglichst frühzeitigen (Vor-)Planung zu geben.

Diese vorsorglichen Termine des Spielbetriebs stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass auf Grund politischer Entscheidungen und/oder Entscheidungen des NFV-Vorstandes Spielbetrieb zu den Zeitpunkten auch tatsächlich stattfinden kann.

1. Herrenspielbetrieb

1.1 Landesligastaffeln:

Als erster Spieltag für die Landesligastaffeln planen wir mit dem Wochenende 13./14.02.2021, also zwei Wochen vor dem im Spielplan geplanten regulären Start.
Am Dienstag, 12.01.2021, 19:00 Uhr, richten wir dazu eine Videokonferenz ein.

1.2 Bezirksligastaffeln

Den Spielstart für alle Bezirksligastaffeln planen wir für den 27./28.02.2021 ein
Die Videokonferenz für diese Vereine findet am Mittwoch, 13.01.2021, 19:00 Uhr, statt.

2. Frauen- und Juniorinnenspielbetrieb

Unabhängig vom Spielmodus und Anzahl möglicher Nachholspiele sind die ersten Ansetzungen frühestens am 06./07.03.2021 vorgesehen.
Für die Frauen-Bezirksliga-und Juniorinnenstaffeln haben wir eine Videokonferenz für Donnerstag, 14.01.2021, 19:00 Uhr, terminiert.
Die Videokonferenz für die Frauen-Landesliga findet am Freitag, 15.01.2021, 19:00 Uhr, statt.

3. Juniorenspielbetrieb

Der gesamte Juniorenspielbetrieb soll nach der derzeitigen Planung ebenfalls am Wochenende 05./06./07.03.2020 beginnen.

Grundsätzlich weisen wir bereits heute auf die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten alternativer Spielstätten hin. Sollten die geplanten eigenen Spielstätten der jeweiligen Heimvereine, unabhängig der Gründe, nicht nutzbar sein, ist vor einer Spielabsage oder Einigung mit Gegnern eine Alternative für die Austragung von Spielen zu suchen. Das vorrangige Recht bleibt dem Heimverein vorbehalten. Kann dieser keine andere Spielstätte stellen, geht dieses Recht auf den Gastverein über. Gelingt es auch diesem Verein nicht, eine Spielstätte zu stellen, haben die Spielinstanzen die Möglichkeit alternative Spielstätten zu organisieren. Näheres dazu in den Videokonferenzen.

Den jeweiligen Link für die oben genannten Videokonferenzen erhalten die betreffenden Vereine im Dezember.