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Abstand halten

Abstand halten

Am Sonntag, 22. März, wurden verschärfte Ausgangsbeschränkungen beschlossen, die bundesweit eingehalten werden müssen. Danach ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen ist weiter möglich.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch allein mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind untersagt.