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Korrektur bereits erteilter Spielerlaubnisse

Korrektur bereits erteilter Spielerlaubnisse

Foto: Der NFV teilt mit, dass es zu einer Korrektur bei bereits erteilter Spielerlaubnisse gekommen ist.

Fußball. Diese Pressemitteilung seitens des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) könnte bei einigen Vereinen für Wirbel sorgen. Der Umgang mit der 6-Monats-Frist hat sich verändert. Dadurch kommt es in einigen wenigen Fällen zu einer Korrektur der Spielerlaubnis. Um eine sofortige Spielerlaubnis zu erhalten, muss der neue Verein sich mit dem alten Verein auf eine Zahlung einer Ausbildungsentschädigung verständigen.

Hier der genaue Wortlaut der Presseerklärung des NFV: hiermit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 1. April 2021, mit dem wir zum Umgang mit der 6-Monats-Frist informiert hatten. Hierin hatten wir aufgezeigt, dass zur Berechnung des 6- Monats-Zeitraums die Zeiträume, in denen der Spielbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesetzt ist, bei der Wartefristermittlung nicht berücksichtigt werden.

Da wir in der Wechselperiode II im Januar 2021 bereits Spielerlaubnisse in der Hoffnung ausgestellt hatten, dass der Spielbetrieb in der Rückserie wieder stattfinden kann, sind nun einige Spielerlaubnisse erteilt worden, bei denen die 6-Monatsfrist nicht korrekt berechnet werden konnte. Denn zu diesem Zeitpunkt war unklar, wann der Spielbetrieb wieder freigegeben wird.

Da der Spielbetrieb inzwischen formal zum 1. Juli 2021 wieder freigegeben wurde, werden wir die fehlerhaft erteilten Spielerlaubnisse nun korrigieren. Hierdurch wird es zu Fällen kommen, in denen bereits spielberechtigte Spieler eine Wartefrist bis zum 1. November 2021 erhalten können. Dies betrifft aber nur die Spieler, die in der Wechselperiode II mit Nichtzustimmung den Verein gewechselt hatten und wo keine nachträgliche Einigung zwischen den Vereinen erzielt wurde.

Um eine sofortige Spielerlaubnis für die Spieler zu erhalten, können sich die am jeweiligen Vereinswechsel beteiligten Vereine nach den Bestimmungen der Wechselperiode I (Zahlung einer Ausbildungsentschädigung, nachträgliche Freigabe bis zum 31. August 2021) einigen.

Ob Spieler ihres Vereins von dieser Regelung betroffen sind, können sie anhand der Spielberechtigungslisten prüfen.