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Neue 3-G-Regel macht Nachweis erforderlich

Neue 3-G-Regel macht Nachweis erforderlich


Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg vom 30. August 2021, die ab dem heutigen 1. September 2021 gültig ist, weist die VT Rinteln darauf hin, dass eine Ausübung des Vereinssports in geschlossenen Räumen nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen erlaubt ist. Ein entsprechender Nachweis muss vor dem Training vorgelegt werden. Das betrifft sowohl die Ausübung des Sports in den einzelnen Sparten der VTR wie auch das Training im Weser-Fit-Rinteln. Weitere Informationen gibt es in der Geschäftsstelle der VT Rinteln unter der Rufnummer (0 57 51) 4 28 00.