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Neue Regeln für die Nutzung des Schulhofes der IGS und des Gymnasiums

Neue Regeln für die Nutzung des Schulhofes der IGS und des Gymnasiums

Foto: Die neuen Regeln treten in Kraft, wenn die neuen Schilder aufgestellt wurden.


Nach näherer Erörterung der konkreten Situation mit der Stadt Rinteln und einer nochmaligen Bewertung der Anwohnersituation werden folgende Regelungen für die Nutzung des Schulhofes der IGS und des Gymnasiums nach Schulschluss gelten.

Eine Nutzung des Schulhofes ist außerhalb der Schulzeiten auf eigene Gefahr bis 20 Uhr möglich, zum Schutz der Anwohner ist grundsätzlich jedoch jeglicher Lärm zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung des Schulhofes auf eigene Gefahr in den Zeiten von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr gestattet.

Ein Betretungsverbot besteht grundsätzlich in dem Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr. Ausgenommen hiervon sind kulturelle und Sportveranstaltungen.