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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Foto: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was ist dabei zu beachten?


Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten einmal eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können, greift das Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall – wenn man ganz oder teilweise handlungsunfähig wird, kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.



Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen werden am Donnerstag, 19. Oktober, von 18 bis 20 Uhr, in den Räumen des Hospizvereins (Wesermühle) beantwortet.

Die Veranstaltung ist kostenfrei!