Wichtige Hinweise zu Wahlterminen, Wahllokal und Briefwahl

Die Stadtverwaltung informiert nochmals alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber, dass am Sonntag, 13. September 2026, die Kommunalwahl stattfindet. Eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist für Sonntag, 27. September 2026, vorgesehen.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist. Wahlberechtigte können ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen und dort unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ihre Stimme abgeben.
Wahlberechtigte Personen, die nicht wissen, welchem Wahllokal beziehungsweise Wahlbezirk sie zugeordnet sind, können sich zur Auskunftserteilung an das Wahlbüro der Stadt wenden. Dort wird ihnen mitgeteilt, in welchem Wahllokal sie ihr Wahlrecht ausüben können.

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, dies ist auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Der Antrag kann online, per E-Mail oder auf dem Postweg gestellt werden. Dafür werden lediglich folgende Angaben benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
Für weitere Auskünfte zur Kommunalwahl, zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zur Zuordnung des jeweiligen Wahllokals stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlbüros gerne zur Verfügung: Julia Bettin, Telefon 05751-403320, Email: j.bettin@rinteln.de; Laura Friese, Telefon 05751-403320, Email: lm.friese@rinteln.de.