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Sperre gilt in Testspielen nicht bei leichten Vergehen

Sperre gilt in Testspielen nicht bei leichten Vergehen

Foto: Nach einer Roten Karte wird künftig die Sperre nach Spielen und nicht mehr nach Wochen bemessen.


Fußball. Die Sperren nach einem Platzverweis werden nach neuester Regelung bei den Fußballern nicht mehr in Wochen, sondern in Pflichtspielen gemessen – das ist gut und das ist gerechter als bisher. Doch was ist, wenn innerhalb der Sperrfrist eine Spielpause liegt, im Sommer oder im Winter? Was ist, wenn die Sperre erst nach dieser Pause abläuft? Darf der Spieler dann in den Testspielen nicht eingesetzt werden? Muss er in der gesamten Vorbereitungsphase zuschauen?



Zu dieser speziellen Frage setzten sich Vertreter des Spielausschusses des NFV-Fußballkreises Schaumburg und Mitglieder des Sportsgerichtes zusammen. Die Spielordnung lässt es nämlich durchaus zu, dass Spieler während ihrer Sperrfrist in der Vorbereitung eingesetzt werden. Darüber entscheidet der jeweilige Staffelleiter des Spielausschusses, doch auf welcher Grundlage? Er stimmt in der Regel zu, wenn der Grund für die Sperre ein eher leichtes Vergehen wie ein Handspiel oder ein Foul als letzter Mann ist. Liegen aber schwerwiegende Gründe für die Sperre vor, etwa Tätlichkeiten, Schlägereien oder bewusstes Nachtreten, dann ist der Spieler auch von Freundschaftsspielen ausgeschlossen. Trotz dieser Ausrichtung bleibt es am Ende eine Einzelfallentscheidung.

Über die Abgrenzung der beiden Tatbestände galt es aber, während einer Diskussion im Sportheim des SC Auetal ein gemeinsames Verständnis herzustellen. „Unser Austausch war lebendig, aber es ist gelungen, eine gute Orientierung für die jeweiligen Entscheidungen zu finden“, berichtet Volker Müller, der Vorsitzende des Sportgerichtes. Die Anregung zu dem Erfordernis des Abstimmungsgespräches kam von Bernd Reichelt, dem Fußballchef des TSV Steinbergen, einem Mitglied des Kreissportgerichtes.